Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 73/2019), Seite 14/17 höheren Auswirkungen als bewilligungsfähig erwiesen haben (BDE Nr. 25/2011, bestätigt durch VerwGE B 2011/37 vom 20. März 2012) stehen einer Bewilligung der hier zur Diskussion stehenden Outdoor- Freizeitanlage keine sachlichen und immissionsrechtlich begründeten Hindernisse entgegen.