Die besagte Sprintbahn wurde entlang des S.___wegs angelegt und führt bis zum Bereich der nun für die Street-Workout-Anlage vorgesehenen Fläche zwischen dem S.___weg und dem Parkplatz des Hallenbads. Mithin besteht bereits im heutigen Zeitpunkt eine Geräuschkulisse, die mit dem Betrieb eines Oberstufenzentrums und dem angegliederten Hallenbad als ortsüblich bezeichnet werden kann. Mit der geplanten Outdoor-Freizeitanlage werden keine ortsunüblichen neuen Nutzungen geschaffen.