In der Berechnung der C.___ AG wird erwähnt, dass es sich um eine Beurteilung nach der Vollzugshilfe zur Beurteilung von Sportanlagen handle. Aus der Berechnung kann entnommen werden, dass bei den Pegelkorrekturen ein Zuschlag von insgesamt 6 dB(A) als Pegelzuschlag für die Informationshaltigkeit (Kinf) und für die Tonhaltigkeit (Kton)