Dementsprechend ist das der Lärmberechnung zugrunde gelegte Worst-Case-Szenario äusserst unwahrscheinlich. Die Rekurrenten hielten der Lärmberechnung am Augenschein entgegen, der Abstand von der Street-Workout-An- lage bis zum Wohnhaus betrage lediglich 56 m. Dem wurde von der Fachspezialistin Lärmschutz entgegengehalten, dass vom Mittelpunkt der Lärmquelle aus gerechnet werde. Dies entspreche dem technischen Standard bei einer Messung. Nachdem sich der für die Street- Workout-Anlage vorgesehene Platz in einer Entfernung zwischen 56 und 67 m ab der Südostfassade des Wohnauses der Rekurrenten befindet, drängt sich bei einer Berechnung somit eine Distanz von 61 m auf.