Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 73/2019), Seite 11/17 mögliche Beschallung der Nachbarschaft mit Musik aus einem Lautsprecher durchgerechnet wurde. Hierbei ist man zum Schluss gekommen, dass die Planungswerte selbst bei einem sehr unwahrscheinlichen Worst-Case-Szenario eingehalten werden. Dem befürchteten Lärm durch mitgebrachte Abspielgeräte von Musik ist nachfolgend besondere Beachtung zu schenken, zumal die Rekurrenten die Lärmberechnung C.___ AG kritisch hinterfragen.