6.2.3 Beim Bewegungsparcours ist kein technischer Eigenlärm und überdies kein Lärm durch Zurufe, Pfiffe eines Schiedsrichters und dergleichen zu erwarten. Das Angebot richtet sich wie von der Vorinstanz angeführt vor allem an einen älteren Benützerkreis. Differenzierter ist der Pétanqueplatz zu betrachten. Obwohl mit der Benutzung kaum technischer Eigenlärm verbunden sein wird, ist nicht auszuschliessen, dass vereinzelt Zurufe von am Spiel beteiligten Personen oder Zuschauern einhergehen werden. Schiedsrichterpfiffe gibt es beim Pétanque indessen nicht. Der Vorinstanz ist zuzustimmen, dass sowohl der Bewegungsparcours als auch der Pétanqueplatz eher ältere Menschen ansprechen wird.