Die Baubewilligung ist die behördliche Feststellung, dass der Verwirklichung eines Bauvorhabens keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse im Weg stehen. In materieller Hinsicht ist die Baubewilligung überwiegend feststellender Natur. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Bedingungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung (siehe B. HEER, St.Gallisches Bau- und Planungsrecht, Bern 2003, N 847).