5.1 Das Baugesuch ist das an die zuständige Behörde gerichtete Begehren, das in den Bauvorlagen umschriebene Projekt aufgrund der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu untersuchen und nach Massgabe des Prüfungsergebnisses die Baubewilligung zu erteilen. Mit dem Baugesuch bestimmt der Baugesuchsteller den Umfang und den Verfahrensgegenstand, den die Baubewilligungsbehörde zu prüfen hat (Baudepartement SG, Juristische Mitteilungen 2012/IV/6). Die Baubewilligung ist die behördliche Feststellung, dass der Verwirklichung eines Bauvorhabens keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse im Weg stehen.