c) Mit E-Mail vom 26. Juni 2019 teilt die Vorinstanz durch ihren Berater Christoph Bernet, Fürsprecher, St.Gallen, mit, die Überprüfung des Alternativstandorts an der G.___strasse beim Werkhof der Politischen Gemeinde Z.___ habe ergeben, dass dieser nicht zweckmässig sei, zumal dort keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung stünden und dort ebenfalls Wohnhäuser vorhanden seien. Ausserdem stelle der geplante Standort auf dem Schulareal eine Ergänzung zur bereits heute vorhandenen Sportanlage dar.