Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 73/2019), Seite 4/17 b) Mit Eingabe vom 24. Mai 2019 lassen sich die Rekurrenten zum Augenscheinprotokoll vernehmen. Ergänzend wird geltend gemacht, dass es sich zwischenzeitlich gezeigt habe, dass ihnen die Baukommissionsprotokolle vom 3. Juli 2017 und 22. Oktober 2018 bislang noch nicht überlassen worden seien. Die Protokolle wurden den Rekurrenten anschliessend zur Kenntnis gebracht und ihnen die Gelegenheit eingeräumt, sich dazu allenfalls ergänzend zu äussern. Hiervon wurde in der Folge kein Gebrauch gemacht.