Die durch die allfällige Nutzung von Musikanlagen störenden Lärmimmissionen seien – wie geplant – vorsorglich zu beschränken, indem auf einem Hinweisschild darauf aufmerksam gemacht werde, dass Musikanlagen nur bis 22 Uhr und nur mit Gesprächslautstärke benutzt werden dürfen. Bei allfälligen Widerhandlungen könnten weitere Massnahmen getroffen oder das Verwenden von Musikanlagen ganz untersagt werden.