b) In seinem Amtsbericht vom 27. März 2019 führt das Amt für Umwelt (AFU) aus, die geplanten Anlagen seien möglichst weit weg von betroffenen Nachbarn positioniert worden. Die aus der Benutzung der Anlagen und des Parkplatzes einhergehenden Immissionen seien minim, weshalb für deren Beurteilung keine Lärmprognose notwendig sei. Die durch die allfällige Nutzung von Musikanlagen störenden Lärmimmissionen seien – wie geplant – vorsorglich zu beschränken, indem auf einem Hinweisschild darauf aufmerksam gemacht werde, dass Musikanlagen nur bis 22 Uhr und nur mit Gesprächslautstärke benutzt werden dürfen.