Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 73/2019), Seite 3/17 genügten. Ausserdem finde die Lärmvorbelastung durch den Schulbetrieb des Oberstufenzentrums N.___ keine Erwähnung. Das eingeholte Lärmgutachten befasse sich ausschliesslich mit dem Lärm, den die mitgebrachten Musikgeräte erzeugten. Gänzlich ausgeblendet würden darin die Nachtstunden ab 22 Uhr. Zudem weise das Gutachten auch inhaltliche Mängel und Unklarheiten auf. Nicht dargelegt werde, was mit "Vollsound" und "halber Kraft" gemeint sei.