1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben. 2. Die Streitsache sei zur Ermittlung und Beurteilung aller durch die geplante Freizeitanlage bewirkten Lärmimmissionen und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.