c) Mit Beschluss vom 20. November 2018 wies die Baukommission Z.___ die Einsprache ab und erteilte die Baubewilligung unter einer Auflage. Nach dieser Auflage ist neben der Street-Workout-Anlage eine Tafel mit den Verhaltensregeln auf dem Schulareal gut sichtbar aufzustellen. Dem Beschluss wurde eine Sportlärmberechnung der C.___ AG, für die Beurteilung der Street-Work-out-Anlage als neue ortsfeste Anlage nach Art. 2 LSV beigelegt. C. Gegen diesen Beschluss erhoben A.___ und B.___, vertreten durch lic.iur. Armin Linder, Rechtsanwalt, St.Gallen, mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 15. Januar 2019 werden folgende Anträge gestellt: