A. a) Die Politische Gemeinde Z.___ ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 001, Grundbuch Z.__. Im nördlichen Bereich ist es gemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Z.___ der Wohnzone W3 und im südlichen Bereich der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) zugewiesen. Erschlossen wird der südliche Bereich des Grundstücks Nr. 001 und das südlich angrenzende Oberstufenzentrum auf Grundstück Nr. 002 mit dem Schulgebäude und dem Hallenbad über die S.___strasse. Der nördliche Bereich des Grundstücks Nr. 001 wird über die A.___strasse erschlossen. Ebenfalls über die A.___strasse erschlossen wird das unmittelbar westlich angrenzende Grundstück Nr. 003.