3.5 Zusammenfassend erscheint die von der Vorinstanz vertretene Auslegung der Begriffe „Dach“ und „unbeheizter Raum“ und die eingeführte Praxis zur Umsetzung der mit dem HFM 2015 angepassten Fördermassnahme M21 "Wärmedämmung von Einzelbauteilen" nachvollziehbar und begründet. 4. Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass die Vorinstanz das rekurrentische Fördergesuch vom 13. August 2018 zu Recht ablehnte. Der Rekurs erweist sich deshalb als unbegründet und ist abzuweisen.