die Förderung zielt aber auf die Dämmung der Aussenhülle selbst. Die Festsetzung einer klaren ziffernmässigen Grenze soll deshalb dazu dienen, zwischen dem eindeutigen Fall des Estrichbodens und dem Fall, da eine vernachlässigbare Luftschicht zwischen Dämmung und Aussenhülle liegt, unterscheiden zu können. Förderberechtigt ist folglich nur diejenige Fläche, innerhalb welcher zwischen Aussenhülle bzw. "Dach" und Dämmung eine