3.4 Die Rekurrentin bringt vor, dass gerade aufgrund des grossen Wärmeverlusts – vorliegend sei von einem Reduktionsfaktor (Faktor, um den der Wärmeverlust gegen das Aussenklima durch den unbeheizten Raum reduziert wird; vgl. SIA-Norm 380/1:2009 Ziff. 1.3, Definitionen) von 0,99 auszugehen, dies gegenüber einem Faktor von 1,0 bei einem nicht hinterlüfteten Bauteil gegen aussen – von einer (förderberechtigten) Aussenfläche und nicht von einem Estrich bzw. unbeheizten Raum auszugehen sei. Der vorliegend umstrittene Luftraum stellt zweifelsohne keinen Estrich im eigentlichen Sinn dar.