3.3 Die Vorinstanz interpretiert zum einen den Begriff „Dach“ als „Aussenhülle“ eines Gebäudes, wogegen nichts einzuwenden ist. Zum andern stellt sie zur Unterscheidung zwischen "Dach" bzw. Aussenhülle einer Baute und "unbeheiztem Raum" auf die Dicke der allenfalls zwischen Dach und Dämmung liegenden Luftschicht und damit auf ein objektiv überprüfbares Kriterium ab; die Funktion und entsprechend auch die Begehbarkeit eines vorhandenen Luftraums bleiben dabei unbeachtlich. Diesbezüglich kann auch auf die SIA- Norm 380/1:2009 (Ziff. 1.3, Definitionen) verwiesen werden, gemäss