Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 31/2020), Seite 8/10 Fördergesuchen mit vergleichbarem Sachverhalt bzw. die Unterscheidung zwischen den beiden Vorgaben des HFM 2015 – förderberechtigte Dämmung des "Dachs", nicht förderberechtigte Dämmung gegen "unbeheizte Räume" – muss vielmehr auf klare allgemeine Kriterien abgestellt werden; dies auch, um eine rechtsgleiche Behandlung aller Gesuche zu gewährleisten.