Auch das Abstellen darauf, ob es sich um ein einziges oder um ein zusammengesetztes Bauteil handelt, würde eine bautechnische Beurteilung im Einzelfall erfordern, welche im Rahmen der Prüfung von Fördergesuchen nicht vorgenommen werden kann. Die Beurteilung der vorliegend zur Diskussion stehenden Sanierung ebenso wie von