Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es der Vorinstanz allein schon aufgrund der grossen Menge an Fördergesuchen nicht möglich ist, bautechnisch abzuklären und zu entscheiden, ob im jeweiligen konkreten Fall eine vorhandene Dachkonstruktion und die entsprechend vorgesehene Dämmweise zwingend sind und ob bzw. in welchem Umfang folglich eine allfällig vorhandene Luftschicht konstruktionsbedingt ist. Auch das Abstellen darauf, ob es sich um ein einziges oder um ein zusammengesetztes Bauteil handelt, würde eine bautechnische Beurteilung im Einzelfall erfordern, welche im Rahmen der Prüfung von Fördergesuchen nicht vorgenommen werden kann.