Daran vermag auch das Fehlen eines expliziten Hinweises in früheren Zusagen oder in der Wegleitung auf eine allfällige künftige Änderung der materiellen oder rechtlichen Voraussetzungen nichts zu ändern. Zum einen bleiben entsprechende Änderungen immer vorbehalten und zum andern ist ohnehin im Zeitpunkt einer konkreten Gesuchseingabe jeweils (neu) zu überprüfen, ob die aktuell geltenden Vorausset- Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 31/2020), Seite 7/10 zungen für eine Förderung erfüllt sind. Diese ergaben sich vorliegend klar auch aus der anwendbaren Wegleitung.