Der reine Fensterersatz sowie die Wärmedämmung von Estrichboden und Kellerdecke sind ausdrücklich nicht mehr Teil des HFM; Fensterersatz und Wärmedämmung gegen unbeheizte Räume können als Einzel- Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 31/2020), Seite 6/10 massnahmen nicht (mehr) gefördert werden (vgl. HFM 2015, S. 9 und 115, sowie die auf das vorliegend umstrittene Fördergesuch anwendbare Wegleitung vom 9. Februar 2018, Ziff. 4 und Anhang). (Auszug aus der Wegleitung zur Fördermassnahme "Wärmedämmung von Einzelbauteilen", gültig ab 09.02.2018, S. 5)