2.3 Gemäss HFM 2009 (S. 36) förderte das frühere Gebäudeprogramm die „Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle zur Verbesserung der Wärmedämmung“. Explizit als „Einzelbauteil“ aufgeführt wurden nebst Fenstern auch „Wand und Boden gegen aussen, Dach“ sowie „Wand, Boden, Decke gegen unbeheizt“. Diese Förderpraxis wurde mit dem HFM 2015 angepasst. Mit der Fördermassnahme M21 "Wärmedämmung von Einzelbauteilen" soll neu ausschliesslich die Wärmedämmung von Fassaden, Dächern sowie Wänden und Böden gegen Erdreich gefördert werden. Der reine Fensterersatz sowie die Wärmedämmung von Estrichboden und Kellerdecke sind ausdrücklich nicht mehr Teil des HFM;