Entsprechend wird im Förderungsprogramm selbst darauf hingewiesen, dass die Auslegung nach dem jeweils aktuellen HFM erfolge. Das HFM 2015 (Schlussbericht vom 21. August 2015, Fassung vom September 2016, abrufbar unter: https://www.endk.ch/ de/dokumentation/harmonisiertes-foerdermodell-der-kantone-hfm) ist seit dem 1. Januar 2017 anwendbar. Auf diesen Zeitpunkt hin wurde zudem die bisherige Zweiteilung der Zuständigkeit für das seit dem Jahr 2010 von Bund und Kantonen durchgeführte Gebäudeprogramm in einen nationalen Teil und einen kantonalen Teil aufgehoben und die Zuständigkeit neu für alle Fördermassnahmen – und damit insbesondere auch für die bisher national geregelte Förderung