Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 31/2020), Seite 5/10 dung der CO2-Abgabe finanziert werden (https://www.bfe.admin.ch /bfe/de/home/politik/kantone-und-gemeinden.html). Das HFM, welches erstmals im Jahr 2003 erstellt und in den Jahren 2007 und 2009 sowie letztmals 2015 überarbeitet wurde, bildet somit die Grundlage für die finanzielle Förderung von Investitionsmassnahmen im Gebäudebereich. Entsprechend wird im Förderungsprogramm selbst darauf hingewiesen, dass die Auslegung nach dem jeweils aktuellen HFM erfolge.