2.1.1 In Art. 2a EnG wird die Regierung beauftragt, die angestrebte Entwicklung von Energieversorgung und Energienutzung und die notwendigen Massnahmen in einem Energiekonzept festzulegen. Auf das in Nachachtung des Auftrags erarbeitete erste kantonale Energiekonzept für die Jahre 2008 bis 2020 (vgl. Berichte der Regierung 40.07.07 und 40.13.01 vom 11. Dezember 2007 bzw. 17. April 2013; einsehbar unter: https://www.ratsinfo.sg.ch) folgt nun das Energiekonzept mit Zielen für die Jahre 2021 bis 2030 (vgl. Bericht der Regierung 40.19.01 vom 30. April 2019), das der Kantonsrat am 13. Juni 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.