Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 31/2020), Seite 4/10 einzelnen Energieträgern und durch die Regelung des Vollzugs der eidgenössischen Energiegesetzgebung (Art. 1 EnG). Erneuerbare Energie wie Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse soll nach Art. 1a Abs. 1 EnG besonders gefördert werden.