2. Die Rekurrentin verweist darauf, dass bei der betroffenen Liegenschaft in den vergangenen Jahren bereits mehrere völlig identische Sanierungsetappen durchgeführt worden seien. In den bisherigen Förderbescheiden sei kein Hinweis auf einen Paradigmenwechsel enthalten gewesen. Die Vorinstanz macht geltend, dass sich die Grundlagen zur Beurteilung einer Förderung zwischenzeitlich geändert hätten und auf das vorliegend umstrittene Gesuch der Rekurrentin folglich andere Kriterien anzuwenden seien als auf die früheren Sanierungsetappen.