Ohne Rückmeldung bis 13. Dezember 2019 werde davon ausgegangen, dass ein Entscheid gewünscht sei. Nachdem die Rekurrentin sich auch innert dieser Frist nicht vernehmen liess, wurde mit Schreiben vom 14. Januar 2020 als nächster Schritt die Zustellung eines anfechtbaren und kostenpflichtigen Rekursentscheids angekündigt. F. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen