Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 31/2020), Seite 3/10 zu, gestützt auf welche der Rekurrentin wie zuvor telefonisch besprochen Frist bis 16. September 2019 zum allfälligen Rückzug des Rekurses bzw. zu anderweitiger Rückmeldung gegeben wurde. Auf Antrag der Rekurrentin wurde die Frist mit E-Mail vom 6. September 2019 bis 14. Oktober 2019 erstreckt. Mit E-Mail vom 25. November 2019 erkundigte sich die verfahrensleitende Sachbearbeiterin bei der Rekurrentin, ob sie nun am Rekurs festhalten oder diesen zurückziehen wolle. Ohne Rückmeldung bis 13. Dezember 2019 werde davon ausgegangen, dass ein Entscheid gewünscht sei.