c) Mit Verfügung vom 13. November 2018 lehnte die Energieagentur St.Gallen GmbH in der Folge das Fördergesuch der A.___AG ab. Zur Begründung hielt sie fest, dass die gedämmte Fläche als Bauteil gegen unbeheizt angesehen werde und nicht förderberechtigt sei. C. Gegen diese Verfügung erhob die A.___AG mit Schreiben vom 23. November 2018 Rekurs beim Baudepartement. Es werden folgende Anträge gestellt: 1. Das Fördergesuch ist erneut zu prüfen und zu genehmigen. 2. Die letzte Etappe ist ebenfalls wie alle Vorgängeretappen zu betrachten.