Die Bewilligung der früheren Fördergesuche habe sich auf das alte Gebäudeprogramm gestützt, sei aber schon damals ein Grenzfall gewesen. Im Zusammenhang mit der Prüfung eines anderweitigen, dem vorliegenden aber ähnlichen Fördergesuchs habe sich die Energieagentur St.Gallen GmbH bereits vor einigen Monaten entschieden, bei Fördergesuchen gestützt auf das seit dem 1. Januar 2017 geltende neue Gebäu-