b) Darauf bezugnehmend führte die Energieagentur St.Gallen GmbH mit E-Mail vom 25. Oktober 2018 aus, dass die zu dämmende Fläche keine direkte Aussenfläche sei, sondern eine Fläche gegen einen Aussenraum. Förderberechtigt seien jedoch lediglich Flächen, die direkt gegen aussen gedämmt würden. Die Bewilligung der früheren Fördergesuche habe sich auf das alte Gebäudeprogramm gestützt, sei aber schon damals ein Grenzfall gewesen.