b) Der am 30. November 2018 von A.___ geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird angerechnet. c) Auf die Erhebung des Anteils der amtlichen Kosten in der Höhe von Fr. 1'000.– bei der Politischen Gemeinde Z.___ wird verzichtet. 3. a) Das Begehren von A.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird in der Hauptsache abgewiesen. b) Das Begehren von A.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird betreffend Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen. Die Politische Gemeinde Z.___ entschädigt A.___ ausseramtlich mit Fr. 1'000.–.