Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 104/2020), Seite 15/18 6.4 Das Nutzungsverbot erlischt bei Widerruf oder bei Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung. Am 7. Mai 2020 bewilligte der Gemeinderat die mit Baugesuch vom 16. März 2019 beantragte Umnutzung der Remise (Vers.-Nr. 007) auf Grundstück Nr. 002 für die Hanfproduktion. Das Benützungsverbot betreffend diese Remise wurde dadurch hinfällig.