Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 104/2020), Seite 13/18 Baubewilligungsverfahren der Norm, dass die zuständige Gemeindebehörde dem Baugesuchsteller zuerst die Möglichkeit gibt, seine Unterlagen zu vervollständigen, bevor sie mangels Vollständigkeit das Baugesuch abweist bzw. nicht darauf eintritt. Genauso verhält es sich auch beim Meldeverfahren. Daraus nun zu schliessen, dass gemäss Art.