5.5 Nachdem der Rekurrent gegen dieses Schreiben sogar Rekurs (Verfahren Nr. 16-7186) beim Baudepartement eingereicht hatte mit der Begründung, dass der eingereichte Situationsplan für die Beurteilung einer Nutzungsänderung hinreichend sei, und dass es unverhältnismässig und nicht erforderlich sei, nachträglich Ansichtspläne zu verlangen, war es auch ihm zu jedem Zeitpunkt klar, dass die Bauverwaltung erst eine Beurteilung des Bauvorhabens vornehmen würde, wenn alle Unterlagen vorlägen. Es entspricht auch beim ordentlichen