5.4 Abgesehen davon, dass über den betrieblichen Ablauf, Einrichtungen usw. der aufgeführten Kultivierung von Medizinalpflanzen und Heilkräutern keine Ausführungen gemacht wurden, zeigt bereits der eingereichte Situationsplan, dass im Gebäude (Vers.-Nr. 005) eine völlig andere Aufteilung im Vergleich zum bewilligten Zustand vom 27. Februar 1994 vorgesehen war. Die Bauverwaltung hat daher auch mit Schreiben vom 15. November 2016 zu Recht festgestellt, dass die eingereichten Baugesuchsunterlagen für eine baupolizeiliche Beurteilung unzureichend seien und hat den Baugesuchsteller aufgefordert, weitere Unterlagen bis 15. Dezember 2016 nachzureichen.