5.3 Nach Art. 41 Abs. 1 des Baureglements der Gemeinde Z.___ vom 20. Oktober 2009 (abgekürzt BauR) ist für das Baugesuch das kantonale Formular zu verwenden. Es sind die dort verlangten Unterlagen mitzuliefern. Art. 80 Abs. 2 und 3 BauG führen dazu aus, dass das Baugesuch die für die baupolizeiliche Beurteilung notwendigen Unterlagen, wie Situationsplan, Grundriss, Ansichten, Schnitte und Kanalisationspläne, enthalten muss. Die zuständige Gemeindebehörde ist berechtigt, in besonderen Fällen ergänzende Unterlagen zu verlangen.