005) vorgenommenen baulichen Massnahmen nach Bundesrecht bewilligungspflichtig. Doch auch die Umnutzung selber ist mit ihren typischen Geruchsimmissionen, welche die Hanfpflanzen auf dem über 10 ha grossen Feld, insbesondere zur Blütezeit und bei der Ernte, aber auch bei der Trocknung in den Hallen "versprühen" – und offenbar bereits zu Immissionsklagen geführt haben – sowie mit der energieintensiven Aufzucht in den Hallen baubewilligungspflichtig.