2.2 Die geltend gemachten Grundstücke der namentlich aufgeführten Personen sind Gegenstand einer aufsichtsrechtlichen Anzeige (Verfahren Nr. 18-8005) des Rekurrenten, zudem genügen allgemeine Hinweise auf die dort gemachten Ausführungen sowie auf weitere Umnutzungen in der Nähe der Substantiierungspflicht nicht (GVP 2000 Nr. 49 mit Hinweisen). Auf den Rekurs ist daher diesbezüglich nicht einzutreten.