Somit gebe es auch diesbezüglich keine Abweichung vom Baugesuch, das am 26. Oktober 2016 (recte: 24. Oktober 2016) eingereicht und im Meldeverfahren bewilligt worden sei. Beizufügen sei, dass die Rauminneneinteilung in den einzelnen Boxen für die Lagerung von Äpfeln erstellt worden sei; für die Aufzucht von Industriehanf aber ohne Funktion und deshalb ausser Betrieb genommen worden sei. Die Anlagen seien bis heute einfach noch nicht entfernt worden, weil diese – bei einer allfälligen erneuten Betriebsumstellung – wiederverwendet werden könnten.