c) Mit Stellungnahme vom 28. Juli 2020 hält der Rekurrent ergänzend fest, dass mit dem Aufräumen der provisorischen Kühlcontainer-Anhänger usw. auf seinem Hof noch zugewartet werde, bis die Bewilligungen für seinen zonenkonformen Landwirtschaftsbetrieb vorlägen. Bevor dies nicht klar sei, könne er Anhänger oder provisorische Abstellmöglichkeiten nicht einfach entfernen, weil unklar sei, ob diese nicht doch noch gebraucht bzw. in