Sie bestreite diese Darstellung aufgrund anderslautender Informationen. Der Rekurrent könne seine Behauptung durch Vorlage seiner Stromrechnungen für die Jahre 2018 und 2019 sehr einfach beweisen, denn mit der Aufgabe der Hanfzucht hätten sich auch die Stromkosten vor anderthalb Jahren sprunghaft reduzieren müssen. Der Rekurrent sei daher aufzufordern, alle Stromrechnungen ab Januar 2018 für die Gebäude auf dem Grundstück Nr. 001 einzureichen.