Der Rekurrent habe eine Besichtigung angeboten, allerdings habe er nicht nur der Gemeinde, sondern auch der Rekursinstanz und dem AREG mitzuteilen, sobald dieser Gebäudeteil zugänglich sei, damit an einem nachträglichen Augenschein der tatsächliche Zustand festgestellt werden könne. Weiter habe der Rekurrent behauptet, er habe die Aufzucht von Hanfpflanzen in der besagten Scheune schon vor rund anderthalb Jahren eingestellt und werde diese in diesem Gebäude auch nicht mehr aufnehmen. Sie bestreite diese Darstellung aufgrund anderslautender Informationen.