b) Mit Eingabe vom 10. Juli 2020 lässt sich die Vorinstanz zum Augenscheinprotokoll vernehmen. Ergänzend zum Protokoll macht sie geltend, dass sie anlässlich des Augenscheins mehrfach verlangt habe, Einsicht in den Heustock der Ökonomiebaute (Vers.-Nr. 005) zu erhalten. Seitens des Rekurrenten sei ausgeführt worden, es gäbe nur einen einzigen Zugang zu diesem Gebäudeteil (Vorraum zur Hanfanlage 4), der jedoch bis unter die Decke mit Hanfreisig versperrt wäre, weshalb eine Besichtigung unmöglich sei, zumal gemäss Aussage des Rekurrenten kein weiterer Zugang zu diesem Raum bestehe.