Hinzu kämen bewilligungspflichtige bauliche Massnahmen, die zumindest den Einbezug des Amtes für Umwelt erforderten (Jauchegrube im Zusammenhang mit der Behandlung des Abwassers). Das ordentliche Verfahren habe vorliegend trotz Aufforderung der Gemeinde zur Einreichung eines Baugesuchs mit den erforderlichen Unterlagen nicht durchgeführt werden können, weshalb betreffend Ökonomiebaute (Vers.-Nr. 005) auf Grundstück Nr. 001 von einem formell unrechtmässigen Zustand auszugehen sei. Seit dem 12. Dezember 2018 sei die Zustimmung des AREG für Vorhaben in der Weilerzone unentbehrlich.